- die Staatsangehörigkeit verleihen
- арт.
1) общ. (j-m) принять (кого-л.) в гражданство2) юр. принять в гражданство
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Staatsangehörigkeit — Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. Regeln, die an eine Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden soweit möglich auf juristische Personen… … Deutsch Wikipedia
Staatsangehörigkeit — Nationalität; Staatsbürgerschaft; Staatszugehörigkeit * * * Staats|an|ge|hö|rig|keit [ ʃta:ts̮|angəhø:rɪçkai̮t], die; , en: Zugehörigkeit zu einem Staat: die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen; jmdm. die Staatsangehörigkeit ab , zuerkennen.… … Universal-Lexikon
Deutsche Staatsangehörigkeit — Im deutschen Reisepass ist die Staatsangehörigkeit eingetragen, er ist jedoch kein rechtlicher Nachweis über deren Besitz, siehe dazu Staatsangehörigkeitsausweis.[1] Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer… … Deutsch Wikipedia
Doppelte Staatsangehörigkeit — Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. Regeln, die an eine Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden soweit möglich auf juristische Personen… … Deutsch Wikipedia
Polnische Staatsangehörigkeit — Polnischer Pass Die polnische Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft (poln.: obywatelstwo polskie) ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zur Republik Polen, die in der Verfassung und in Staatsbürgerschaftsgesetzen von 1920,[1] 1951 … Deutsch Wikipedia
einbürgern — ein|bür|gern [ ai̮nbʏrgɐn], bürgerte ein, eingebürgert: 1. <tr.; hat die Staatsangehörigkeit verleihen /Ggs. ausbürgern/: er wird bald eingebürgert werden; sie ist in die/der Schweiz eingebürgert worden. 2. <+ sich> heimisch, üblich… … Universal-Lexikon
nationalisieren — na|ti|o|na|li|sie|ren <zu ↑...isieren>: 1. [einen Wirtschaftszweig] verstaatlichen, zum Nationaleigentum erklären. 2. die Staatsangehörigkeit verleihen, ↑naturalisieren, einbürgern … Das große Fremdwörterbuch
Deutsche Staatsbürgerschaft — Deutscher Pass Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland. Inhaltsverzeichnis 1 Die Begriffe „Deutscher S … Deutsch Wikipedia
Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz — Deutscher Pass Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland. Inhaltsverzeichnis 1 Die Begriffe „Deutscher S … Deutsch Wikipedia
Staatsangehörigkeitsgesetz — Deutscher Pass Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland. Inhaltsverzeichnis 1 Die Begriffe „Deutscher S … Deutsch Wikipedia
Doppelbürger — Staatsbürgerschaft kennzeichnet die aus der Staatsangehörigkeit sich ergebenden Rechte einer natürlichen Person in dem Staat, dem sie angehört. Regeln, die an eine Staatsbürgerschaft anknüpfen, werden soweit möglich auf juristische Personen… … Deutsch Wikipedia